Luparo Fitness

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

 

§ 1 ALLGEMEINE INFORMATIONEN, GELTUNGSBEREICH

Im Luparo Fitness wird mit Kraft- und Konditionsübungen gearbeitet, die sogleich als Wettkampfsport ausgeübt werden können. Durch gegenseitige Unterstützung und Motivation unter Leitung eines Trainers soll im Training die Leistungsfähigkeit gesteigert werden. Die angebotenen Trainingsstunden werden von den beauftragten Trainern zusammengestellt.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge der Luparo Fitness mit ihren Mitgliedern über Trainingsangebote im Luparo Fitness.

Das Trainingsangebot erfasst sogenannte Beginner-Kurse, Gruppenkurse und Personal Trainings.

 

§ 2 VERTRAGSSCHLUSS

Der Vertragsabschluss ist vor Ort in der Box, für Beginner Classes auch online über die Website möglich.

 

2.1. VERTRAGSSCHLUSS VOR ORT

Ein Vertragsschluss vor Ort erfolgt durch Abgabe des „Antrags auf Mitgliedschaft“, der von Luparo Fitness bzw. der vertretungsbefugten Mitarbeiter angenommen wird.

 

2.2. ONLINE-VERTRAGSSCHLUSS

Die Beginner Class kann zusätzlich zur Buchung vor Ort über den Luparo-Shop bei eversports.de gebucht werden. Für einen solchen Vertragsschluss muss sich der Teilnehmer bei eversports.de registrieren.

Mit seinem Profil kann der Teilnehmer dann unter luparo.fitness/mitgliedschaft-preise und dort unter Beginner Classes und den Button „Weiter zum Kauf” die Beginner Class buchen. Ein Vertragsschluss kommt nach Registrierung bei eversports.de und Auswahl der Beginner Classes von Luparo Fitness durch Anklicken der Schaltfläche „54,00 €/Monat Jetzt kaufen“ und Erhalt einer Bestätigungs-Mail durch Luparo Fitness zustande.

Bei einem Fernabsatzvertrag steht den Kunden grundsätzlich gem. § 312g Abs. 1 BGB ein Widerrufsrecht zu. Im Falle einer Onlinebuchung der Beginner Class ist dieses gem. § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausnahmsweise ausgeschlossen.

 

2.3. BESONDERHEITEN FÜR JUGENDLICHE

Die Teilnehmer müssen grundsätzlich 18 Jahre alt sein. Luparo Fitness behält sich aber im Einzelfall die Entscheidung vor, auch Minderjährigen das Training zu ermöglichen. In diesem Fall ist vor Abschluss des Vertrages die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten beizufügen bzw. vorzulegen. Ein Online-Vertragsabschluss ist nicht möglich.

 

2.4. FRAGEBOGEN IM ANMELDEFORMULAR

Dem Anmeldeformular liegt ein Fragebogen zu körperlichen Beeinträchtigungen bei. Der Teilnehmer ist nicht verpflichtet, diesen Fragebogen auszufüllen. Insbesondere aus Datenschutzgründen besteht keine rechtliche Verpflichtung, Auskunft im Rahmen des Fragebogens zu erteilen. Luparo Fitness empfiehlt jedoch das Ausfüllen des Fragebogens, um dem Teilnehmer ein individuelles Training zu ermöglichen. Es dient dem Gesundheitsschutz die gesundheitlichen Fragen umfassend und wahrheitsgemäß zu beantworten. Soweit der Teilnehmer persönliche Angaben gegenüber Luparo Fitness mitteilt, werden die Daten vertraulich behandelt. Sie werden ausschließlich den beauftragten Trainern vor dem Training weitergegeben. Die Trainer haben sich gegenüber Luparo Fitness ebenfalls zur Verschwiegenheit verpflichtet. Nähere Informationen zum Datenschutz sind verfügbar unter: www.luparo.fitness/datenschutzerklaerung

 

§ 3 NUTZUNG, KURSZEITEN, PFLICHTEN DES MITGLIEDS

3.1. UMFANG UND ORT DER NUTZUNG

Luparo Fitness ist von Montag bis Samstag geöffnet. An gesetzlichen Feiertagen und Sonntagen finden Kurse nur nach Absprache statt.

Soweit im Trainingsprogramm nichts Abweichendes angegeben ist, ist der Veranstaltungsort die „Luparo Fitness“ – Box, Bahnhofstr. 8, 76698 Ubstadt-Weiher (nachfolgend: „Veranstaltungsort“ genannt).

Die Trainingsräume und die Trainingsmittel dürfen grundsätzlich nur im Rahmen des zuvor gebuchten Kurses oder in Absprache mit einem Trainer benutzt werden.

Sowohl die Trainingsfläche als auch die Trainingsmittel können im Wege einer „Open Gym“ Buchung ohne Teilnahme an einem Kurs, aber nur bei Anwesenheit eines Trainers genutzt werden. Findet zur gleichen Zeit ein Kurs statt, sind die Kursfläche und die innerhalb des Kurses genutzten Trainingsgeräte von einer solchen Nutzung ausgeschlossen. Der Kurs hat Vorrang vor einer Open Gym Nutzung durch das Mitglied.

 

3.2. KURSBUCHUNG, WARTELISTE, ABSAGE

Das Training wird in Gruppen ausgeübt. Eine Teilnahme am Training ist nur nach erfolgter Anmeldung möglich. Diese Anmeldung erfolgt ausschließlich über Eversports. Dafür eröffnet Luparo Fitness mit Vertragsschluss ein Benutzerkonto für den Teilnehmer.

Die Anzahl der Teilnehmer je Trainingsgruppe ist begrenzt. Die Zeiten der jeweiligen Trainingsgruppen können der Website https://www.eversports.de/scl/luparo-fitness oder der Eversports-App entnommen werden. Haben sich für einen Kurs zu viele Teilnehmer angemeldet, kann sich der Teilnehmer auf eine Warteliste setzen lassen und/oder sich für einen anderen Kurs anmelden. Sofern ein Platz in einem ausgebuchten Kurs frei wird, wird der Teilnehmer umgehend hierüber informiert.

Gebuchte Personaltrainings können vom Teilnehmer nur bis spätestens 24 Stunden vor Trainingsbeginn abgesagt werden. Gebuchte Gruppenkurse können bis spätestens 2 Stunden vor Kursbeginn abgesagt werden. Wenn der Teilnehmer seine gebuchte Kurseinheit ohne rechtzeitige Absage nicht wahrnimmt, verfällt diese. Diese Kurseinheiten können in den folgenden Wochen nicht nachgeholt werden. Sollte der Teilnehmer wiederholt nicht zu einem gebuchten Kurs erscheinen, ohne rechtzeitige Absage und nachdem mit ihm ein Gespräch geführt wurde, ist Luparo Fitness im Einzelfall zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.

Gruppenkurse finden nur statt, wenn mindestens zwei Anmeldungen bis spätestens 4 Stunden vor Kursbeginn vorliegen. Die Teilnehmer werden rechtzeitig darüber informiert, falls ein Kurs ausfällt.

 

3.3. HAUSORDNUNG

Luparo Fitness ist berechtigt, eine für die Teilnehmer verbindliche Hausordnung aufzustellen. Diese wird gut sichtbar im Luparo Fitness ausgehängt, sodass jeder Teilnehmer hiervon Kenntnis nehmen kann.

Das Personal ist berechtigt, zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebs oder Einhaltung der Hausordnung Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

 

3.4. WEISUNGSBERECHTIGUNG

Die Anweisungen des Trainers sind zu beachten. Unabhängig davon hat jeder Teilnehmer selbst darauf zu achten in einer guten gesundheitlichen Verfassung am Training teilzunehmen. Es liegt im Ermessen des Trainers, einem erkrankten Mitglied die Teilnahme an einer Class zum Schutz anderer Mitglieder und zum Schutz des erkrankten Mitgliedes selbst zu untersagen.

 

3.5. UNÜBERTRAGBARKEIT DER MITGLIEDSCHAFT

Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte übertragbar. Eine Übertragung der gesamten Mitgliedschaft auf einen Dritten ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Luparo Fitness möglich.

 

§ 4 BEITRÄGE

Die Beiträge ergeben sich aus der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Preisliste (www.luparo.fitness/mitgliedschaft-preise). Sie sind abhängig von dem gebuchten Kurs, der Trainingshäufigkeit und der Laufzeit des Vertrags. Einzelheiten sind der jeweiligen Preisliste zu entnehmen.

 

4.1. FÄLLIGKEIT DER BEITRÄGE

Die Beiträge sind monatlich im Voraus zum 1. eines Monats fällig.

Gerät der Teilnehmer mit mehr als zwei Monatsbeiträgen in Verzug, ist Luparo Fitness berechtigt, den Abonnement-Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen.

 

4.2. PREISANPASSUNGSRECHT

Luparo Fitness ist berechtigt, die auf der Grundlage dieses Vertrages zu zahlenden Preise darüber hinaus nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten anzupassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind.

Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn sich zum Beispiel die Mietkosten für die Räumlichkeiten, die Kosten für die Beschaffung von Energie, die Personalkosten erhöhen oder absenken oder sonstige Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen (z.B. Umsatzsteuersatz) zu einer veränderten Kostensituation führen. Steigerungen bei einer Kostenart, zum Beispiel den Mietkosten, dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen, etwa bei den Personalkosten, erfolgt.

Bei Kostensenkungen, zum Beispiel der Strombezugskosten, sind von Luparo Fitness die Preise zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Luparo Fitness wird bei der Ausübung seines billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen.

Luparo Fitness wird die Preisanpassung durch Erklärung in Textform ausüben. Die Erklärung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam. Dem Mitglied steht im Falle einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht zu.

 

4.3. TEILNAHME AM SEPA-LASTSCHRIFTVERFAHREN

Der Teilnehmer wird am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, um die vereinbarten Beiträge und Gebühren zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Hierfür wird der Teilnehmer Luparo Fitness ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Der Teilnehmer trägt dafür Sorge, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist.

 

§ 5 VERTRAGSLAUFZEIT, AUSSETZUNG, STILLLEGUNG UND BEENDIGUNG DES VERTRAGS

5.1. MINDESTVERTRAGSLAUFZEIT / VERLÄNGERUNG

Bei den Verträgen über die Fitness-Gruppenkurse kann zwischen einer Vertragslaufzeit von 3, 6 oder 12 Monaten ausgewählt werden. Der Vertrag verlängert sich automatisch auf unbestimmte Zeit, sofern er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Beide Seiten haben das Recht, das verlängerte Vertragsverhältnis jederzeit mit einer Frist von einem Monat zu kündigen.

 

5.2. AUSSETZUNG DES VERTRAGS

Das Mitglied hat die Möglichkeit seine Mitgliedschaft auszusetzen. Dies ist nur für volle Kalendermonate möglich. Für die Dauer der Aussetzung ist das Mitglied von der Zahlung des Monatsbeitrags befreit. Die Aussetzung ist nur für Verträge mit einer Befristung auf sechs bzw. zwölf Monate möglich. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von sechs Monaten darf die Aussetzung insgesamt eine Dauer von zwei Monaten nicht übersteigen. Verträge mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Monaten dürfen maximal vier Monate ausgesetzt werden. Die Aussetzung des Vertrages muss spätestens 15 Tage vor Beginn des ersten Aussetzungsmonats in Textform beantragt werden. Die Mitgliedschaft verlängert sich um den Zeitraum der Aussetzung.

 

5.3. STILLLEGUNG DES VERTRAGS

Im Falle einer Schwangerschaft kann der Vertrag stillgelegt werden. Die Dauer der Stilllegung wird individuell unter Berücksichtigung der Interessen des Teilnehmers vereinbart. Für die Dauer der Stilllegung des Vertrags sind keine Beiträge zu entrichten.

 

5.4. ERKLÄRUNG DER KÜNDIGUNG

Kündigungen sind grundsätzlich in Textform zu erklären.

Kündigungen sind für einen online abgeschlossenen Vertrag über eine Beginner Class außerdem innerhalb der von Eversports zur Verfügung gestellten App im eigenen Profil unter Memberships und der entsprechenden Schaltfläche „Jetzt kündigen“ möglich. Sie werden von Luparo Fitness umgehend elektronisch bestätigt.

 

5.5. RECHT ZUR AUSSERORDENTLICHEN KÜNDIGUNG

Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.

 

§ 6 HAFTUNG

Luparo Fitness haftet unbeschränkt, soweit ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Falle einer einfachen fahrlässigen Schadensverursachung haftet Luparo Fitness nur bei der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den typischerweise bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aufgrund Produkthaftung gilt die Haftungsbeschränkung nicht.

Eine Haftung des Studios für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Sachen, Wertgegenstände und Geld wird ausgeschlossen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von Luparo Fitness zurückzuführen. Es wird daher empfohlen keine Wertgegenstände in die Box mitzubringen. Mitgebrachte Gegenstände und Kleidung sollen ausschließlich in den Schließfächern aufbewahrt werden. Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem durch Luparo Fitness zur Verfügung gestellten Schließfach begründet jedoch keinerlei Pflichten von Luparo Fitness in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände.

 

§ 7 NACHTRÄGLICHE ÄNDERUNGEN DIESER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Luparo Fitness behält sich das Recht vor, diese AGB im Laufe der vertraglichen Beziehung zu ändern. Der Teilnehmer wird über die Änderungen ausdrücklich in geeigneter Weise (in der Regel durch eine E-Mail) spätestens vier Wochen vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens informiert und auf die geänderten Passagen hingewiesen.

Die Zustimmung kann entweder durch ausdrückliche Zustimmung erfolgen oder durch Schweigen (Zustimmungsfiktion), wenn
a) die Änderung die AGB erfolgen soll, um die Übereinstimmung der vertraglichen Bestimmungen mit einer veränderten Rechtslage (gesetzliche Änderung, Änderung der Rechtsprechung, rechtskräftiges Urteil o.Ä.) wiederherzustellen oder IT-sicherheitstechnische Erfordernisse eine Änderung der AGB erforderlich machen,

b) der Teilnehmer der Änderung nicht bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens widerspricht (in letzterem Fall wird der Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens beendet).

Luparo Fitness wird den Teilnehmer in der Mitteilung über die Änderungen auf die Folgen seines Schweigens hinweisen.

 

§ 8 DATENSCHUTZ

Luparo Fitness verarbeitet die personenbezogenen Daten des Kunden auf Grundlage des abgeschlossenen Vertrages. Zur Durchführung dieses Vertrages, unter anderem zur Anmeldung für ein Training, werden Vor- und Nachname und E-Mailadresse des Kunden an die Eversports GmbH, Jakov-Lind-Strasse 13, 1020 Wien, Österreich weitergegeben und bei Luparo Fitness gespeichert. Rechtsgrundlage dieser Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Personenbezogene Daten des Kunden (Vertragsdaten etc.) werden von Luparo Fitness nach Ablauf der gesetzlichen, insbesondere steuerrechtlich vorgesehenen Aufbewahrungsfristen (in der Regel 6 bzw. 10 Jahre) gelöscht, es sei denn, Luparo Fitness ist es aus anderen Gründen gestattet, diese Daten aufzubewahren und zu verarbeiten. Sie haben das Recht auf Auskunft, auf Berichtigung oder Löschung, auf Einschränkung der oder Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten sowie auf Datenübertragbarkeit. Zudem steht den Teilnehmern das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde zu. Weitere Informationen zum Datenschutz bei Luparo Fitness sind unter www.luparo.fitness/datenschutzerklaerung einsehbar.

Im Rahmen unseres medialen Auftrittes sind wir nicht nur mit unserer Homepage, sondern auch in den Sozialen Netzwerken wie Facebook, Instagram etc. vertreten. Wir fertigen ab und an hierfür auch Aufnahmen des Trainings, um dies für unsere Teilnehmer noch präsenter machen zu können. Vor den Aufnahmen/Videos fragen wir unsere Teilnehmer, ob diese mit der Veröffentlichung solcher Aufnahmen einverstanden sind. Wenn dem nicht so sein sollte, teilen Sie dies bitte dem fotografierenden Mitarbeiter mit. Sie können auch gerne aus dem Bildkreis heraustreten.

 

§ 9 KEINE TEILNAHME AN VERFAHREN GEMÄSS VERBRAUCHERSTREITBEILEGUNGSGESETZ

Die EU-Kommission stellt eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Europäischen Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrer Online-Bestellung zunächst, ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären. Die Streitbeilegungs-Plattform ist unter dem externen Link

https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/?event=main.home.show erreichbar.

Luparo Fitness ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.

 

§ 10 SONSTIGES

Der Teilnehmer ist verpflichtet, Luparo Fitness von jeder Änderung seiner Kontaktdaten unverzüglich zu unterrichten.

Mündliche Absprachen neben diesem Vertrag sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Dies gilt auch für die Abänderung des Schriftformerfordernisses selbst.

Karlsruhe, August 2023

Luparo Fitness, Inhaber Philipp Steiner, Bahnhofstr. 8, 76698 Ubstadt- Weiher Bankverbindung:

IBAN: DE24 6635 0036 0007 0870 85 o BIC: BRUSDE66XXX